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Home - Aktuell - FAIR PAY ALS STANDARD
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FAIR PAY ALS STANDARD

Aktuell, Allgemein, Wirtschaft & Unternehmen / 1. November 2022

Gutachten zur Nutzbarmachung des isländischen Equal Pay Standards ÍST85:2012

Das Gutachten zur Nutzbarmachung des isländischen Equal Pay Standards ÍST85:2012 in Deutschland (oder anderen Ländern) wurde von der FPI Fair Pay Innovation Lab gGmbH, gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, erstellt.

Zusammenfassung

Island hat mit der gesetzlichen Einführung einer Auditierungs- und Zertifizierungspflicht für faire Vergütungsstrukturen in Unternehmen und Organisationen ab 25 Beschäftigten einen bisher einmaligen Weg gewählt. Im Jahr 2012 wurde der isländische Equal Pay Standard ÍST85:2012 eingetragen; die Umsetzung ist seit 2017 für Unternehmen in Island mit 25 und mehr Beschäftigten gesetzlich verpflichtend. Der Equal Pay Standard orientiert sich am weltweit etablierten Qualitätsmanagementstandard ISO 9001. Die Umsetzung des Standards erfordert ein einheitliches Vergütungssystem für alle Beschäftigten innerhalb eines Unternehmens, die Dokumentation aller Gehaltsentscheidungen, ein Tätigkeitsbewertungssystem sowie eine regelmäßige (mindestens jährliche) Überprüfung einzelner Pay Gaps sowie des gesamten Vergütungssystems. Wurde zunächst Kritik an der gesetzlichen Einführung des Standards laut, befürworten inzwischen nach ersten positiven Erfahrungen bei der Umsetzung auch anfänglich skeptische Unternehmen die Anwendung des Equal Pay Standards. Die Kritikpunkte an der gesetzlichen Einführung einer Auditierungspflicht lauten zusammengefasst:

  • Ein zu hoher Aufwand in der Umsetzung des Standards sowie zu hohe Kosten für die externe Zertifizierung auf Unternehmensseite;
  • Inhaltlich fehlen im Text des Standards Benchmarks für die Schließung von Lohnlücken oder zur Analyse unbewusster Vorurteile (Biases);
  • Der isländische Equal Pay Standard ist in der jetzigen Form gesetzlich vorgeschrieben und kann ohne Gesetzesänderungen nicht angepasst oder weiterentwickelt werden;
  • Inzwischen ist der isländische Equal Pay Standard in seiner jetzigen Form nicht mehr mit den Managementstandards der International Organization for Standardization (ISO) kompatibel.

Heute wird die gesetzliche Einführung der Auditierungspflicht in Island als Erfolg bewertet. Mit dem Standard verfügen Unternehmen über ein Instrument, um Vergütungsstrukturen systematisch und regelmäßig zu überprüfen. Damit wird in der Diskussion um Prüfverfahren und Entgeltanalysen ein formaler Rahmen geschaffen und Unternehmen ein Anreiz geboten, ihre Vergütungsstrukturen regelmäßig zu analysieren. Dieser Erfolg beruht auch auf der gesetzlichen Pflicht zur Anwendung des Equal Pay Standards. Wäre die Anwendung des Standards bis heute freiwillig – wie bei nationalen und internationalen Standards üblich – wäre eine weitaus geringere Anzahl an Unternehmen zertifiziert, wie das Pilotprojekt nach Eintragung des Standards vermuten lässt. In Island – wie auch in Deutschland – wird zunehmend die Diskussion bezüglich der Unterbewertung von weiblich-dominierten Tätigkeiten geführt. Die Anwendung des Equal Pay Standards über Organisationsebene, z.B. auf Branchenebene, hinaus kann hier als Leitfaden für eine Neubewertung von Tätigkeiten fungieren. Aus deutscher Perspektive wird die Anwendung eines Fair Pay Standards – der sich am isländischen Equal Pay Standards ÍST85:2012 orientiert – aus Unternehmens- und Gewerkschaftsperspektive positiv bewertet. Die Anwendung eines Fair Pay Standards nach isländischem Vorbild als untergesetzliche Maßnahme bietet die Möglichkeit, neben dem Gender Pay Gap auch andere Pay Gaps, beispielsweise in Bezug auf Alter, Betriebszugehörigkeit, LGBTIQ+ oder ethnische Herkunft zu berechnen und zu schließen sowie zu analysieren, wie sich verschiedene Gründe für die Diskriminierung bei der Bezahlung bedingen und addieren. Die Eintragung eines Fair Pay Standards ist sowohl beim Deutschen Institut für Normung (DIN) wie auch bei der International Organization for Standardization möglich. Ein internationales Vorgehen wird befürwortet, da die Schließung von Lohnlücken eine international anerkannte Herausforderung darstellt, die auch Eingang in die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen gefunden hat.

Das vollständige Gutachten herunterladen
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