Unser Rat an die EU: Mehr Transparenz!
EUROPÄISCHE KOMMISSION BERÄT ÜBER NEUEN GESETZESENTWURF
Unter der Ratspräsidentschaft von Ursula von der Leyen steht ein Thema ganz oben auf der Agenda der Europäischen Kommission: Lohngleichheit. Das Mittel zum Zweck: eine neue EU-Richtlinie. Das Gute an EU-Richtlinien: Diese werden nach Inkrafttreten in allen Mitgliedstaaten nationales Recht. Der vermutlich schnellste Weg ans Ziel! Im Mai 2020 haben wir uns daher am Konsultationsverfahren für den neuen Gesetzesentwurf beteiligt - und unter anderem ganz klar für eine Transparenzpflicht in großen wie kleinen Unternehmen plädiert. Verabschiedet wird die neue Richtlinie hoffentlich in 2021. Hier zeigen wir den Brief an das Just Equal Pay Team im Wortlaut.
Konsultationsverfahren zum Gender Pay Gap und Maßnahmen zur Förderung der Gehaltstransparenz
25. Mai 2020
Sehr geehrtes Just Equal Pay Team,
obwohl Deutschland eine niedrige Arbeitslosenquote, einen Mindestlohn, ein duales Berufsausbildungssystem und andere Voraussetzungen für Entgeltgleichheit vorzuweisen hat, liegt der Gender Pay Gap mit 20 Prozent (Stand Mai 2020) weiterhin inakzeptabel hoch. Seit 2017 gilt in Deutschland das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz - EntgTranspG). Es besteht aus drei Hauptkomponenten: dem individuellen Auskunftsanspruch über das eigene Gehalt, einer Berichtspflicht der Unternehmen und der Aufforderung an die Unternehmen, ihre Vergütungssysteme zu evaluieren.
Im Juli 2019 wurde die erste Evaluierung des Ge Entgelttransparenzgesetzes veröffentlicht. Das positive Ergebnis nach Verabschiedung des Gesetzes war, dass bereits mehr als 40 Prozent der Unternehmen ihre Vergütungssysteme überprüft haben und damit auch eine öffentliche Diskussion über Entgeltgleichheit angestoßen wurde. Allerdings wird der individuelle Auskunftsanspruch nur wenig genutzt – nur vier Prozent der befragten Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten haben einen Antrag gestellt. Darüber hinaus können nur 30 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland dieses Recht auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Die Last, zu handeln, liegt in Deutschland derzeit vor allem bei einzelnen Personen, was bisher zu keinem nennenswerten Effekt bei der Beseitigung des Gender Pay Gaps geführt hat. Generell hat das Gesetz eine öffentliche Debatte über Transparenz und das Brechen des hartnäckigen Tabus, über Geld und Entlohnung im Besonderen zu sprechen, ausgelöst.
Basierend auf diesen Ausführungen und der bevorstehenden Arbeit mit deutschen Unternehmen empfiehlt die FPI Fair Pay Innovation Lab gGmbH der Europäischen Kommission:
- die Lohntransparenz-Empfehlung von 2014 (2014/124/EU) in eine Richtlinie zu überführen;
- Unternehmen zu regelmäßigen Audits zu verpflichten, die Korrektur- und Folgemaßnahmen früherer Audits beinhalten, mit dem Ergebnis eines Strategieplans zur Entgeltgleichheit inklusive Zielsetzung und einem Bericht an die beauftragte staatliche Stelle, die bei Nichteinhaltung und in Fällen von Diskriminierung Sanktionen verhängen kann;
- die Rolle von Software-Tools für die Analyse des Gender Pay Gaps und Strategien für gleiche Bezahlung bei Lohnaudits zu stärken;
- Unternehmen zu verpflichten, regelmäßig über das Lohnniveau und die geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede ihrer Beschäftigten zu informieren sowie diese Informationen öffentlich zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung soll für Unternehmen aller Größenordnungen gelten, insbesondere unter Berücksichtigung von Start-ups, bei denen das Thema Entgeltgleichheit nach ihrer Gründung oft vernachlässigt oder gänzlich ausgeklammert wird. Eine solche Berichtspflicht wird nicht nur zum allgemeinen Bewusstsein über die Problematik der Lohnungleichheit beitragen, sondern auch deren Reproduktion verhindern; und
- Maßnahmen für alle Unternehmen unterschiedlicher Größe zu konzipieren, da die Unternehmen unterschiedlich gut in der Lage sind, die Verpflichtungen zu erfüllen, so dass ein auf die Unternehmen zugeschnittener Ansatz eine geeignete Option darstellt.
Wir unterstützen ausdrücklich verpflichtende politische Maßnahmen für alle Unternehmen, um Transparenz zu fördern. Viele Unterschiede und ungleiche Entlohnung sind nicht sichtbar, weil es an Transparenz und formalisierten Vergütungssystemen mangelt.
Freundliche Grüße,
Henrike von Platen
CEO / Founder
FPI Fair Pay Innovation Lab gGmbH
Photo by courtesy of © ETUC
Universal Fair pay Check
Entgeltgleichheit leicht gemacht: Unabhängig von der Beschäftigtenzahl, dem Standort, der Organisationsform und der jeweiligeen Gesetzgebung. In jedem Unternehmen weltweit.
MEHR LESEN
Unternehmen
Das Wissen um die Lohnlücke, gepaart mit dem guten Willen, den Missstand aus der Welt zu schaffen, reicht offenbar nicht aus, um auch tatsächlich für faire Bezahlung zu sorgen ...
MEHR LESEN
Best Practice wanted
Wir sind der festen Überzeugung, dass Lohngerechtigkeit schon morgen möglich wäre – wenn alle sie wollten. Das zeigen gerade jene Unternehmen, in denen es schon jetzt fair(er) zugeht.
MEHR LESEN